Wir sagen Danke


Hiermit bedanken wir uns ganz herzlich bei allen Spendern und Förderern, Freunden und Unterstützern für die Zuwendungen, regelmäßige Hilfe und das entgegengebrachte Vertrauen.
Ihr Engagement spornt auch uns an, weiterhin mit großem Einsatz die Freiwillige Feuerwehr Boek/Gorlosen zu unterstützen.
 
Möchten Sie als Privatspender oder Firmenspender hier namentlich erwähnt werden? 
Dann bitten wir um Ihre Mitteilung, sehr gerne auch mit Foto an: [email protected] 
 

  • BWK Lufttechnik GmbH in Strassen 

Mitglied werden

Bitte drucken Sie den unten aufgeführten Antrag mit der Datenschutzerklärung aus und füllen Ihn im Anschluss aus. Der Antrag kann per Post an die angegebene Adresse geschickt oder persönlich bei unserem Förderverein abgegeben werden.

Förderer werden

 

Unterstützen Sie die Arbeit des Feuerwehrfördervereins Boek/Gorlosen e.V. durch Ihre Spende. 

 

Unsere Bankverbindung: 

 

VR PLUS ALTMARK-WENDLAND LUECHOW                                                                               

IBAN: DE07 2586 3489 3800 5794 00 

BIC: GENODEF1WOT 

 

 

Gerne stellen wir Ihnen bei Angabe von Namen und Adresse im Verwendungszweck der Überweisung eine Spendenquittung / Zuwendungsbestätigung aus. 

Unsere Beitragsordnung des Feuerwehrfördervereins Boek/Gorlosen e.V.


Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 14.06. 2019 werden folgende jährliche Mitgliedsbeiträge erhoben: 

 

Erwachsene mit aktiver Mitgliedschaft in der FFw Boek/Gorlosen:             mindestens 20,00 € 

Schüler, Studenten, Azubi’s, Bezieher von Grundeinkommen:                       mindestens 10,00 € 

Fördernde Mitglieder in der FFw Boek/Gorlosen:                                             mindestens 50,00 €

Fördernde Firmen der FFw Boek/Gorlosen:                                                    mindestens 100,00 € 

 

Die genannten Beiträge sind Mindestbeiträge. Es können freiwillig höhere Beiträge entrichtet werden. 

 

Das Mitglied trägt die Kosten, die mit der unbaren Zahlung des Mitgliedsbeitrags entstehen können. Es ist dem Verein zum Ersatz der Kosten verpflichtet, die dem Verein durch Rücklastschriften wegen unterlassener Mitteilung zutreffender oder geänderter Angaben seiner Bankverbindung entstehen.

Unsere Satzung